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Die Sorge um die sterbenden Mitchristen
zählt zu den wichtigsten Aufgaben der christlichen Gemeinde. Christen
wollen ihre Mitchristen in der Not des Sterbens nicht allein lassen. Schon
die bloße Anwesenheit nahestehender Menschen kann dem/der
Sterbenden eine große Hilfe sein. Gemeinsames Gebet und Gesten der
Zuwendung zeigen dem/der Sterbenden, dass andere ihn/sie begleiten
wollen und mit ihm/ihr Gott um Erbarmen bitten. Ihre Nähe und ihr Gebet
werden das gläubige Vertrauen und die Hoffnung des/der Sterbenden auf
Christus stärken.
Auch wenn ein Sterbender/eine Sterbende bereits das Bewusstsein
verloren hat, können diejenigen, die ihn/sie betend begleiten,
aus den Worten der Schrift und aus dem Gebet Trost schöpfen und in
ihrem Glauben gestärkt werden. Der österliche Sinn des Sterbens kann
auch in Zeichen zum Ausdruck kommen, etwa indem man dem/der Sterbenden das
Kreuz auf die Stirn zeichnet, wie es bei seiner/ihrer Taufe
geschehen ist, als ihm/ihr das ewige Leben verheißen wurde.
Bitte rufen Sie frühzeitig den Priester, falls Sie für den
Sterbenden noch die Krankensalbung wünschen.
Die „Letzte Ölung“ gibt es nicht mehr, eine Salbung von Toten
ist in der Sterbeliturgie nicht vorgesehen. Gerne kommt der Priester auch
zum Sterbenden, um ihm und den Angehörigen durch das Gebet und die
Anteilnahme beizustehen.
Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet.
Es ist sinnvoll, dazu eine Kerze zu entzünden, die an das Licht
erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen
Herrn symbolisiert. Auch das Segnen und Besprengen des/der Verstorbenen
mit Weihwasser ist als Erinnerung an die Taufe und das ewige Leben
angebracht.
Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt
werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Bei
Nacht besteht die Verpflichtung, die Leichenschau unverzüglich zu
veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod
vorliegen.
Um der Fürsorge für den/die Verstorbene/n gerecht zu werden, sollten die
nächsten Familienangehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen
herstellen und ihm weitgehend die anfallenden Aufgaben übertragen.
Die Angehörigen dürfen aber bei der Ausübung ihres Verfügungsrechts
nicht nach Belieben verfahren, sondern nur unter Beachtung der Pietät
und des beherrschenden Grundsatzes des Leichenrechts, nämlich des
letzten, möglicherweise nur formlos geäußerten Willens des/der
Verstorbenen. Andererseits müssen sie nicht überstürzt den/die Tote/n
aus dem Haus schaffen.
Sie können sich Zeit nehmen zum persönlichen Abschied. Grundsätzlich
sind menschliche Leichen spätestens erst 36 Stunden nach Todeseintritt in
eine öffentliche Leichenhalle zu überführen. In unserer Pfarrgemeinde
ist es üblich, den Heimgang eines Mitchristen durch das Totengeläut
("Sterbeglocke") mitzuteilen. Es ist meist am Ende des nächsten
Gottesdienstes und lädt die Lebenden ein, des/der Verstorbenen im Gebet
zu gedenken.
Es ist ein guter alter Brauch, dass an den Tagen zwischen dem Sterben
und dem Begräbnis mit den Angehörigen, Nachbarn und Bekannten für
den/die Verstorbene/n gebetet wird (Sterberosenkranz oder andere
Gebetsform).
In diesen Tagen findet in der Regel auch eine Aussegnungsfeier
statt, meistens in der Aussegnungshalle. Neben dem Sarg brennt dabei ein
Kerzenlicht, ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt.
Meistens schmücken Blumen den Sarg.
Beim Begräbnis erweist die Kirche dem/der Verstorbenen einen
Dienst geschwisterlicher Liebe. Sie gedenkt dabei des Todes und der
Auferstehung des Herrn und spricht den Trauernden christlichen Trost zu.
In einer Ansprache soll das Leben und das Lebenswerk des/der Verstorbenen
dankbar gewürdigt werden. Für diesen Zweck ist ein vorausgehendes Gespräch
mit dem Pfarrer sinnvoll.
Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt stattfinden
und soll vor Ablauf von 96 Stunden erfolgen. Sofern eine Grabstelle
nicht zur Verfügung steht, muss für eine solche gesorgt werden.
Unsere Sorge um die Verstorbenen endet nicht mit der Beerdigung. Es gibt
viele Formen, die helfen können, das Gedächtnis an die Heimgegangenen
lebendig zu halten.
Es ist ein schöner Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und an
die Teilnehmer des Beerdigungsgottesdienstes verteilen zu lassen. Der Grabstein
erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und kann mit einem
christlichen Symbol Auferstehungshoffnung dokumentieren. Messintentionen,
besonders in den ersten sechs Wochen nach dem Tod und zum Jahresgedenken
laden zum gemeinsamen Gebet für die Verstorbenen ein.
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